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Gemeindeverwaltung |
Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 08.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30
Uhr
An- und Abmeldung
Schweizer Bürger melden sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug
bei der Gemeindeschreiberei an, wobei entweder ein Heimatschein (für die
Niederlassung) oder ein Heimatausweis (für den Aufenthalt) hinterlegt werden
muss. Beim Zuzug einer Familie bringen Sie bitte das Familienbüchlein mit. Als
Quittung für die hinterlegten Schriften erhalten Sie einen
Niederlassungsbewilligung oder einen Aufenthaltsausweis.
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzuges erfolgen. Gegen Rückgabe der
Niederlassungsbewilligung und Angabe der neuen Adresse erhalten Sie den
Heimatschein zurück, damit Sie sich bei der neuen Wohnsitzgemeinde ordentlich
anmelden können.
Todesfälle
Informationen zum Vorgehen bei Todesfällen erhalten Sie in
unserem Informationsblatt Vorgehen bei Todesfällen.
Identitätskarten (IDK) und Pässe
Seit Mitte/Ende Februar 2010 können bei den Gemeinden
keine Pässe resp. Identitätskarten mehr bestellt werden. Nähere Angaben zu Pass und IDK erhalten Sie
direkt beim
Kanton
oder beim Bund.
Fotokopien
Bei der Gemeindeverwaltung kann der Kopierapparat benützt werden. Die Preise
betragen pro selbst gemachte Kopie A-4 Fr. --.20 und pro Kopie A-3 Fr. --.50.
Generalabonnement (GA Gemeinde)
Die Gemeinde verfügt über drei GA Gemeinde-Abonnemente. Die GA können zu
einem Preis von Fr. 40.--/Tag bezogen werden und berechtigen zur freien Fahrt
auf dem gesamten Generalabonnement-Geltungsbereich der öffentlichen
Verkehrsmittel in der ganzen Schweiz. Die Abgabe erfolgt in Form von
vordatierten Tageskarten. Die Karten können bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 033
672 13 10, reserviert und bezogen werden. Reservationen können nicht annulliert und bezogenen Karten nicht zurückgenommen werden.
Weitere Bezugsmöglichkeiten für das GA Gemeinde finden Sie
hier
Ausgleichskasse
Aktuelle Informationen zu AHV und IV finden Sie auf der Homepage der
kantonalen Ausgleichskasse.
www.ch.ch
Zusatzinformationen zu Behördengängen und ein gesamtschweizerisches
Behördenverzeichnis finden Sie unter
www.ch.ch.
Strafregisterauszug
Ein Strafregisterauszug kann am einfachsten im Internet unter
www.strafregister.admin.ch bestellt werden.
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Abwasser
Die Abwasserentsorgung erfolgt durch die
Gemeindekanalisationsleitung in die Abwasserreinigungsanlage Frutigen.
Neuanschlüsse können nach Absprache mit dem Ressort Strassen- und Abfallwesen
vorgenommen werden.
Gebühren der Abwasserentsorgung
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Kehrichtentsorgung
Hauskehricht kann im regionalen "AVAG-Kehrichtsack" entsorgt werden. Die
Abfuhr wird durch den Transportunternehmer Werner Ryter, Fürten, und den
Gemeindewegmeister in
folgendem Rhythmus durchgeführt:
| Juni - September | jeden Donnerstag |
| Oktober - Mai | jeden zweiten Donnerstag |
Die genauen Abfuhrdaten sind auf dem Flugblatt "Kehrichtabfuhr"
ersichtlich.
Altglas kann im Glascontainer auf dem Parkplatz vis-à-vis des Restaurant
Chlöschti, Blausee,
und auf dem Platz vis-à-vis der Bäckerei Schnidrig im Reckental unentgeltlich eingeworfen werden.
Alte Kleider und Schuhe können in die beiden Tex-Aid-Container beim Rest.
Chlöschti und auf dem Gemeindeplatz eingeworfen werden. Bitte Kleider in
Plastiksäcke verpacken und Schuhe paarweise zusammenbinden.
Altpapiersammlungen führt die Schule zwei Mal
jährlich durch. Bitte beachten Sie die jeweilige Publikation im Amtsanzeiger.
Korkzapfen können bei der Sammelstelle in Lottis Café abgegeben werden.
Sperrgut und Sonderkehricht kann bei der Umladestation der
AVAG in Frutigen
entsorgt werden. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag und
Freitag 13.30 Uhr - 17.30 Uhr, Mittwoch 13.30 Uhr - 18.30 Uhr, Samstag 10.00 Uhr
- 11.30 Uhr.
Die Gebühr richtet sich nach Art und Menge des Kehrichts und wird durch die
AVAG festgelegt.
Elektro- und
Elektronikgeräte aus dem Büro-, Informatik-, Telekommunikations- und
Unterhaltungsbereich können kostenlos beim Handel oder bei der AVAG-Umladestation in Frutigen zurückgegeben werden.
Die Rückgabe von
Haushaltsgross- und -kleingeräten ist zur Zeit noch kostenpflichtig. Auch diese
Geräte können bei den erwähnten Stellen entsorgt werden. Weitere Auskünfte
erhalten Sie unter: www.swico.ch.
Grünabfälle aus Haus und Garten (in Haushaltsmengen) können bei der
AVAG-Umladestation in Frutigen unentgeltlich abgegeben werden. Sie müssen jedoch
in jedem Fäll gewogen werden, da die Gemeinde die Kosten dieser Entsorgung
übernimmt. Diese Regelung hat sich im Jahr 2010 bewährt und sie gilt weiterhin.
Gebühren der Kehrichtentsorgung
(Gemeinde)
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Schneeräumung
Die Gemeinde hat die Schneeräumung
privaten Transportunternehmern übertragen. In erster Priorität werden die
Gemeindestrassen im steilen Gelände geräumt, anschliessend erfolgt die
Schneeräumung auf den übrigen Gemeindestrassen.
Grundeigentümer können die Schneeräumung auf Zufahrten zu ständig bewohnten
Gebäuden oder ständig genutzten Gewerbebetrieben unentgeltlich der Gemeinde übertragen. Diese
Schneeräumung erfolgt jedoch erst im Anschluss an die Räumung der öffentlichen Strassen
und Plätze. Antragsformulare können bei der Gemeindeverwaltung oder unter der
Rubrik Downloads bezogen werden.
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Schwellenkorporation
Die Wasserbaupflicht der Gemeinde obliegt
der Schwellengemeinde Kandergrund. Unter deren Aufgaben fallen der Unterhalt und
die Verbauungsarbeiten an den Gewässern. Die Finanzierung der Aufgaben erfolgt
durch die Erhebung von Grund- und Werkeigentümerbeiträgen innerhalb des
ausgeschiedenen Perimetergebietes.
Weitere Auskunft erteilen:
Präsident Peter Abgottspon-Kratzer, Achermatte, 3717 Blausee-Mitholz, Tel. 033
671 27 54
Sekretär Hans Rudolf Hari-Alders, Innerkandergrund, 3716 Kandergrund, Tel. 033
671 58 81
Kassier Leander Inniger, Gemeindeverwaltung, 3716 Kandergrund, 033 672 13 12
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Strassenbeleuchtung
Die Strassenbeleuchtung ist Sache der
Gemeinde und wird durch Fritz Brügger, Bifigen, 3716 Kandergrund, beaufsichtigt.
Wir bitten die Bevölkerung, allfällige Defekte telefonisch an Fritz Brügger,
Tel. 033 671 14 17 oder an die Gemeindeverwaltung, Tel. 033 672 13 10 oder per
e-mail an
info@kandergrund.ch
zu melden.
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Spitex
Die Gemeindeaufgabe der spitalexternen Hilfe und Pflege wird in
unserer Gemeinde seit dem 01. Januar 2006 durch den Verein Spitex Niesen ausgeführt.
Informationen zum Spitex erhalten sie
hier
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Wasserversorgung
Die Wasserversorgung der Gemeinde
Kandergrund wird durch verschiedene Wasserversorgungs- und
Brunnengenossenschaften wahrgenommen. Diese sind autonom und bestimmen sowohl
die Anschluss- wie auch die jährliche Verbrauchsgebühr selber.
Übersicht über die Wasserversorgungsgenossenschaften
| WVG Kandergrund, WAGEKA | Lanz Roman, Äussere Bahnhofstrasse 18E, Kandergrund |
| WVG Ausserrüteni | Grossen-Reichen Ulrich, Wiggla, Kandergrund |
| WV Hälfis/Oberrüteni | Zurbrügg-Schmid Walter, Innerrüteni, Kandergrund |
| WV Wanne-Bunderholz | Salzmann-Bircher Ueli, Bunderholz, Kandergrund |
| WV Tal-Ausserrüteni | Kleinjenni-Grossen Eduard, Ausserrüteni, Kandergrund |
| WV Schweiz. Eidgenossenschaft | Armasuisse, Ittigen |