Verwaltung und Infrastruktur

Gemeindeverwaltung

Abwasser

Kehrichtentsorgung

Schneeräumung

Schwellenkorporation

Strassenbeleuchtung

Spitex

Wasserversorgung

Gemeindeverwaltung

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 08.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr


An- und Abmeldung
Schweizer Bürger melden sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug bei der Gemeindeschreiberei an, wobei entweder ein Heimatschein (für die Niederlassung) oder ein Heimatausweis (für den Aufenthalt) hinterlegt werden muss. Beim Zuzug einer Familie bringen Sie bitte das Familienbüchlein mit. Als Quittung für die hinterlegten Schriften erhalten Sie einen Niederlassungsbewilligung oder einen Aufenthaltsausweis.

Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzuges erfolgen. Gegen Rückgabe der Niederlassungsbewilligung und Angabe der neuen Adresse erhalten Sie den Heimatschein zurück, damit Sie sich bei der neuen Wohnsitzgemeinde ordentlich anmelden können.


Todesfälle
Informationen zum Vorgehen bei Todesfällen erhalten Sie in unserem Informationsblatt Vorgehen bei Todesfällen.


Identitätskarten (IDK) und Pässe

Seit Mitte/Ende Februar 2010 können bei den Gemeinden keine Pässe resp. Identitätskarten mehr bestellt werden. Nähere Angaben zu Pass und IDK erhalten Sie direkt beim Kanton oder beim Bund.


Fotokopien

Bei der Gemeindeverwaltung kann der Kopierapparat benützt werden. Die Preise betragen pro selbst gemachte Kopie A-4 Fr. --.20 und pro Kopie A-3 Fr. --.50.


Generalabonnement (GA Gemeinde)
Die Gemeinde verfügt über drei GA Gemeinde-Abonnemente. Die GA können zu einem Preis von Fr. 40.--/Tag bezogen werden und berechtigen zur freien Fahrt auf dem gesamten Generalabonnement-Geltungsbereich der öffentlichen Verkehrsmittel in der ganzen Schweiz. Die Abgabe erfolgt in Form von vordatierten Tageskarten. Die Karten können bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 033 672 13 10, reserviert und bezogen werden. Reservationen können nicht annulliert und bezogenen Karten nicht zurückgenommen werden.

Weitere Bezugsmöglichkeiten für das GA Gemeinde finden Sie hier


Ausgleichskasse
Aktuelle Informationen zu AHV und IV finden Sie auf der Homepage der kantonalen  Ausgleichskasse.


www.ch.ch
Zusatzinformationen zu Behördengängen und ein gesamtschweizerisches Behördenverzeichnis finden Sie unter www.ch.ch.


Strafregisterauszug
Ein Strafregisterauszug kann am einfachsten im Internet unter www.strafregister.admin.ch bestellt werden.

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Abwasser

Die Abwasserentsorgung erfolgt durch die Gemeindekanalisationsleitung in die Abwasserreinigungsanlage Frutigen. Neuanschlüsse können nach Absprache mit dem Ressort Strassen- und Abfallwesen vorgenommen werden.

Gebühren der Abwasserentsorgung

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Kehrichtentsorgung

Hauskehricht kann im regionalen "AVAG-Kehrichtsack" entsorgt werden. Die Abfuhr wird durch den Transportunternehmer Werner Ryter, Fürten, und den Gemeindewegmeister in folgendem Rhythmus durchgeführt:

Juni - September jeden Donnerstag
Oktober - Mai jeden zweiten Donnerstag

Die genauen Abfuhrdaten sind auf dem Flugblatt "Kehrichtabfuhr" ersichtlich.


Altglas kann im Glascontainer auf dem Parkplatz vis-à-vis des Restaurant Chlöschti, Blausee, und auf dem Platz vis-à-vis der Bäckerei Schnidrig im Reckental unentgeltlich eingeworfen werden.

Alte Kleider und Schuhe können in die beiden Tex-Aid-Container beim Rest. Chlöschti und auf dem Gemeindeplatz eingeworfen werden. Bitte Kleider in Plastiksäcke verpacken und Schuhe paarweise zusammenbinden.

Altpapiersammlungen führt die Schule zwei Mal jährlich durch. Bitte beachten Sie die jeweilige Publikation im Amtsanzeiger.

Korkzapfen können bei der Sammelstelle in Lottis Café abgegeben werden.

Sperrgut und Sonderkehricht kann bei der Umladestation der AVAG in Frutigen entsorgt werden. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 13.30 Uhr - 17.30 Uhr, Mittwoch 13.30 Uhr - 18.30 Uhr, Samstag 10.00 Uhr - 11.30 Uhr. Die Gebühr richtet sich nach Art und Menge des Kehrichts und wird durch die AVAG festgelegt.

Elektro- und Elektronikgeräte
aus dem Büro-, Informatik-, Telekommunikations- und Unterhaltungsbereich können kostenlos beim Handel oder bei der AVAG-Umladestation in Frutigen zurückgegeben werden.

Die Rückgabe von Haushaltsgross- und -kleingeräten ist zur Zeit noch kostenpflichtig. Auch diese Geräte können bei den erwähnten Stellen entsorgt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: www.swico.ch.

Grünabfälle
aus Haus und Garten (in Haushaltsmengen) können bei der AVAG-Umladestation in Frutigen unentgeltlich abgegeben werden. Sie müssen jedoch in jedem Fäll gewogen werden, da die Gemeinde die Kosten dieser Entsorgung übernimmt. Diese Regelung hat sich im Jahr 2010 bewährt und sie gilt weiterhin.

Gebühren der Kehrichtentsorgung (Gemeinde)


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Schneeräumung

Die Gemeinde hat die Schneeräumung privaten Transportunternehmern übertragen. In erster Priorität werden die Gemeindestrassen im steilen Gelände geräumt, anschliessend erfolgt die Schneeräumung auf den übrigen Gemeindestrassen.

Grundeigentümer können die Schneeräumung auf Zufahrten zu ständig bewohnten Gebäuden oder ständig genutzten Gewerbebetrieben unentgeltlich der Gemeinde übertragen. Diese Schneeräumung erfolgt jedoch erst im Anschluss an die Räumung der öffentlichen Strassen und Plätze. Antragsformulare können bei der Gemeindeverwaltung oder unter der Rubrik Downloads bezogen werden.

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Schwellenkorporation

Die Wasserbaupflicht der Gemeinde obliegt der Schwellengemeinde Kandergrund. Unter deren Aufgaben fallen der Unterhalt und die Verbauungsarbeiten an den Gewässern. Die Finanzierung der Aufgaben erfolgt durch die Erhebung von Grund- und Werkeigentümerbeiträgen innerhalb des ausgeschiedenen Perimetergebietes.

Weitere Auskunft erteilen:

Präsident Peter Abgottspon-Kratzer, Achermatte, 3717 Blausee-Mitholz, Tel. 033 671 27 54
Sekretär Hans Rudolf Hari-Alders, Innerkandergrund, 3716 Kandergrund, Tel. 033 671 58 81
Kassier Leander Inniger, Gemeindeverwaltung, 3716 Kandergrund, 033 672 13 12

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Strassenbeleuchtung

Die Strassenbeleuchtung ist Sache der Gemeinde und wird durch Fritz Brügger, Bifigen, 3716 Kandergrund, beaufsichtigt. Wir bitten die Bevölkerung, allfällige Defekte telefonisch an Fritz Brügger, Tel. 033 671 14 17 oder an die Gemeindeverwaltung, Tel. 033 672 13 10 oder per e-mail an info@kandergrund.ch zu melden.

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Spitex

Die Gemeindeaufgabe der spitalexternen Hilfe und Pflege wird in unserer Gemeinde seit dem 01. Januar 2006 durch den Verein Spitex Niesen ausgeführt.

Informationen zum Spitex erhalten sie hier


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Wasserversorgung

Die Wasserversorgung der Gemeinde Kandergrund wird durch verschiedene Wasserversorgungs- und Brunnengenossenschaften wahrgenommen. Diese sind autonom und bestimmen sowohl die Anschluss- wie auch die jährliche Verbrauchsgebühr selber.

Übersicht über die Wasserversorgungsgenossenschaften

WVG Kandergrund, WAGEKA Lanz Roman, Äussere Bahnhofstrasse 18E, Kandergrund
WVG Ausserrüteni Grossen-Reichen Ulrich, Wiggla, Kandergrund
WV Hälfis/Oberrüteni Zurbrügg-Schmid Walter, Innerrüteni, Kandergrund
WV Wanne-Bunderholz Salzmann-Bircher Ueli, Bunderholz, Kandergrund
WV Tal-Ausserrüteni Kleinjenni-Grossen Eduard, Ausserrüteni, Kandergrund
WV Schweiz. Eidgenossenschaft Armasuisse, Ittigen


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