Gemeindepräsident Eduard Kleinjenni berichtet über die Explosionskatastrophe in Mitholz vom 19./20. Dezember 1947
Vom Freitag, 19. auf Samstag, 20. Dezember 1947 ereignete sich in Mitholz eine Explosion von höchstem Ausmass. Der Munitionsstollen in der Fluh, angefüllt mit rund 700 Wagenladungen Munition und Bomben aller Art (bis 50kg) explodierte kurz vor Mitternacht und weckte die Bewohner in weitem Umkreis aus tiefem Schlaf auf. Die erste Feuergarbe schlug krachend das nördliche Panzertor vom Stollen fort und zertrümmerte das Stationsgebäude zu einem Schutthaufen. Ein Betonklotz von ca. 1m3 wurde bis in die Nähe der Ruine Felsenburg hinauf geschleudert. Eine Garbe schlug das südliche Tor fort und auch die Gebäude, wo der Abwart Kast mit seiner Frau gewohnt hatte. Eine andere kam vom mittleren Tor her, quer durch das Tal, steckte die Häuser von Samuel Künzi und Fritz Künzi in Brand und bewirkte den Zusammenbruch der Fluh zu einem Geröllhaufen. Die Leute, nur halb angezogen, flüchteten, um sich irgendwo in Sicherheit zu bringen.
Die aufgebotene Feuerwehr musste sich den verunfallten und flüchtenden Personen annehmen, da es nicht zu verantworten gewesen wäre, bei den ständigen Geschossexplosionen und verstreuten Sprengkörpern etwas anderes zu machen.
Die verfügbaren Autos wurden eingesetzt um die flüchtenden Personen zu sammeln und sie in die Gasthöfe Altels oder Alpenruh zu bringen. Die vom Schrecken gezeichneten, teilweise nur in Unterwäsche und Mantel bekleideten, frierenden Leute wurden da mit heissem Tee wieder etwas aufgemuntert.
Inzwischen waren die Verletzten aufgefunden worden. Stationsvorstand Tschumi und Sohn waren tot, seine Frau wurde schwer verletzt aus den Trümmern geborgen. Luise Künzi mit einem Kind und ein Knabe der Familie Bärtschi wurden gerettet, Hans Trachsel und seine Frau wurden auf der Flucht von Splittern getroffen, die Frau tödlich der Mann trug eine Knieverletzung davon. Alle wurden nach Frutigen ins Spital transportiert und Fritz Brügger, ebenfalls stark verletzt, kam nach Brig, weil der Transport durch den Explosionsherd viel zu gefährlich gewesen wäre.
Bei der Ermittlung wer noch zurückgeblieben sein könnte, stellte sich heraus, dass Frau Witwe Künzi mit zwei Grosskindern und das Pflegekind Christian Künzi sowie die Eheleute Kast noch fehlten. Einige Tage später wurden dann die von Schüssen durchbohrten Leichen von Kast und seiner Frau gefunden. Die Leichen von Frau Künzi und den Kindern wurden nach längerem Suchen aus dem Schutt des von einer Fliegerbombe getroffenen und nachher verbrannten Hauses geborgen.
Dank dem freundlichen und hilfsbereiten Entgegenkommen der Gemeindebürger von Kandergrund konnten die Geflüchteten vorübergehend gut untergebracht werden. Für die Unterbringung von Gross- und Kleinvieh setzte sich Gemeinderat Hans Studer ein und erledigte die Sache prompt. Da die Bevölkerung von Mitholz wegen den anhaltenden Explosionen nicht mehr ihre Häuser aufsuchen durften, beschloss der Gemeinderat, sie vorläufig auf Kosten der Gemeinde einkleiden zu lassen. Die Beträge wurden nachher für jeden Einzelnen mit der Mobiliarversicherungsentschädigung abgerechnet.
Schon am ersten Tag nach der Explosion tauchten Zeitungsreporter auf und nahmen mit Gemeinderat Kleinjenni Rücksprache wegen Hilfsaktionen auf. Hauptsächlich der Tagesanzeiger von Zürich mit einer Auflage von 110'000 Exemplaren nahm sich in einem ganzseitigen Bericht der Sache an und forderte die Leser zu sofortiger Hilfe auf. Die Aufforderung blieb nicht unbeachtet, denn schon kurz darauf wurden hier in Kandergrund auf der Station eine Unmenge Pakete an einen Walm von 25 - 30m Länge, alle an den Gemeindepräsidenten von Blausee-Mitholz ob Frutigen adressiert, ausgeladen. Diese Masse von Paketen mussten mit einem Militärtransportwagen unter mehrmaligem Fahren nach Reckental in ein Schulzimmer gebracht werden, wo Mitglieder vom Frauenvereins sich sofort mit dem Auspacken und Sortieren der eingegangenen Sachen befassten. Jedem Geschädigten wurden die passenden Gegenstände, wie Kleider, Schuhe, Leintücher, Wolldecken und anderes mehr, zugeteilt. Alles wurde in ein Heft aufgeschrieben, damit zu jeder Zeit eine Kontrolle vorhanden war.
Einige Zeit später wurde von einem Gemeindebürger von Kandergrund beim Regierungsstatthalter gegen den Gemeinderat Beschwerde eingereicht wegen Kompetenzüberschreitung, Zweckentfremdung von öffentlichen Geldern und ungerechter Verteilung von Liebesgaben, weil einer ein ganzes Fuder bekommen habe und andere leer ausgingen. Als Obmann musste ich wegen der Verwendung der Gelder Stellung nehmen und begründete das damit, dass ausserordentliche Umstände auch ausserordentliche Massnahmen bedingten. Die Beträge für Kleideranschaffungen werden bei jedem Geschädigten mit der Versicherungsentschädigung verrechnet, also nur eine Überbrückung, daher entstehe der Gemeinde kein Schaden.
Wegen der Liebesgaben musste die Frau des Gemeindepräsidenten als Präsidentin des Frauenvereins Auskunft geben. Sie konnte sich da sehr gut ausweisen, weil jeder Posten im Kontrollheft aufgeschrieben war und daher nachgewiesen werden konnte, dass kein Geschädigter übergangen worden sei. Wegen dem Mann mit dem grossen Fuder verhalte sich das so, weil andere Leute ihm ihre Pakete aufgeladen hatten, gingen sie dann mit leeren Händen heim. Die Beschwerde wurde daraufhin abgewiesen.
Sofort nach der Explosion kamen Soldaten vom Festungswachtkorps um die Gegend abzusperren, mit den Suchgeräten die eingeschneiten Blindgänger, Granaten, Bomben und Munition aufzuspüren und zu sammeln und mit den Aufräumarbeiten zu beginnen. Niemand durfte von da an ohne Ausweis die Gefahrenzone betreten.
Um sich selbst über die Auswirkungen der Explosion zu überzeugen trafen bald darauf Bundesrat Kobelt mit seinen Chefbeamten, von der Berner Regierung der Präsident Markus Feldmann, Finanzdirektor Siegenthaler und Baudirektor Grimm ein, um das weitere Vorgehen zu besprechen und mit der Gemeindebehörde in Verbindung zu treten. Hierbei sagte Bundesrat Kobelt, dass die Eidgenossenschaft für sämtlichen Schaden aufkommen werde, dankte dem Gemeinderat für die bis dahin getroffenen Massnahmen bestens und fragte wegen eventuell weiteren Wünschen. Auf das hin machte der Gemeindepräsident ihn auf die prekäre Lage wegen der Heubeschaffung für die Geschädigten aufmerksam. Da im Sommer 1947 überall und hauptsächlich im Unterland eine grosse Dürre herrschte, war der Heuhandel streng verboten. Das Heu im Explosionsgebiet war durch Rauch, Pulverdampf und Gas unbrauchbar geworden, daher musste für das in fremde Ställe untergebrachte Vieh anderes Futter beschafft werden, was aber bei der angeordneten Sperre unmöglich war. In Anbetracht dieser Umstände wurde sogleich verfügt, dass umgehend drei Wagenladungen Heu und Emd von Witzwil nach Kandergrund spediert werden sollten, damit es die Geschädigten dort in Empfang nehmen konnten.
Im Verlaufe der Zeit waren die Aufräumungsarbeiten soweit fortgeschritten, dass mit dem Bau von Baracken, durch den Bund erstellt, den Bewohnern von Mitholz wieder Unterkunft beschafft werden konnte. Eine Gastwirtschaft, ein Spezereiladen und ein Postlokal wurden eingerichtet und Schule konnte im Schulhaus abgehalten werden.
Die Abschätzung der Schäden an Gebäuden und Mobiliar konnte nun in Angriff genommen werden. Die Mobiliarversicherungsanstalten beauftragten fünf Versicherungsinspektoren unter Mitwirkung von Gemeindevertretern die Schäden zu ermitteln, welches eine sehr zeitraubende und schwierige Arbeit war. Bei der Gemeindekasse war ein separates Postcheckkonto eingerichtet worden, um eine genaue Uebersicht über die vielen eingegangenen Geldspenden zu erhalten. In kurzer Zeit erreichte der gespendete Betrag schon eine Höhe von über Fr. 40'000.--, was den Gemeinderat veranlasste, eine erste Verteilung an die Geschädigten vorzunehmen weil sofortige Hilfe immer die beste ist.
Auf der Gemeindekasse trafen beständig noch Geldspenden ein und von der Glückskette in Lausanne, die sich von Anfang an eingeschaltet hatte, war auch noch ein grösserer Betrag zu erwarten, so dass mit weiteren Zuschüssen an die Betroffenen gerechnet werden konnte.
Eines Tages, als wir bei der Abschatzung des Mobiliars in Mitholz waren, sagte mir der Chefinspektor Rychen, er habe soeben Bericht erhalten, er solle mich sofort in die Altels in Kandergrund bringen. Für was wisse er nicht. Dort angekommen, konnte ich General Guisan, Oberstbrigadier Bühler und Herren der Glückskette begrüssen, welche sich über das Ausmass der Explosion informieren wollten und auch den Check der Glückskette im Betrage von Fr. 80'000.-- an Hans Bühler überreichten. Als wir wieder in Mitholz ankamen, sagte Hans Studer zu mir:" Ja bischt de scho umhi da?" worauf ich zu ihm sagte."Ja, ich habe den General abgeholt", da meinte er: "Ja, tuma, tondersch Dräck." Als er ihn dann bloss 3 - 4 Schritte von uns entfernt sah, war er ganz sprachlos.
Eine zweite Liste für die Geldverteilung wurde aufgestellt, für die Glückskette waren Staatsanwalt Bühler und Rudolf Matter und für die Gemeinde Gemeindekassier Fritz Stoller, Gäbi, und ich zuständig. Zu verteilen waren die überwiesenen Fr. 80'000.-- an Hans Bühler und nachträglich eingegangenes Spendengeld an die Gemeinde. Am Abend des folgenden Tages teilte mit Bühler telefonisch mit, dass er soeben von der Gemeindedirektion einen Brief erhalten habe mit der Weisung, die Geldverteilung sofort einzustellen, ich würde einen gleichlautenden Brief morgen auch erhalten. Wir wurden uns einig, unverzüglich auszuzahlen, damit die Leute das Geld erhalten und nicht noch lange darauf warten müssen, das Geld von der Glückskette gehe schliesslich die Gemeindekrektion nichts an. Noch am gleichen Abend teilte ich diesen Bescheid Gemeindekassier Stoller mit und sagte ihm, falls bei ihm morgen ein telefonischer Anruf von Bern käme, solle er sagen, das sei schon zu spät, er habe teilweise schon ausbezahlt.
Einige Tage später kam vom Regierungsrat ein scharfer Verweis an den Gemeinderat wegen der Auszahlung des Sammelgeldes an die Geschädigten. Dies alles kam für uns gar nicht unerwartet, wir trösteten uns damit, dass die Leute jetzt das Geld und wir den Verweis hatten. Der Rest des unverteilten Geldes wurde dann mehrere Jahre in der Gemeinderechnung als Sonderfonds aufgeführt und wuchs mit den Zinsen auf ca. Fr. 12'000.-- an. Die Gemeindedirektion sah sich mit der Zeit doch veranlasst, sich mit diesem Betrag zu beschäftigen. Sie beauftragte den Gemeinderat von Kandergrund über die Verwendung des Geldes Antrag zu stellen und sich zu einer gemeinsamen Sitzung auf dem Regierungsstatthalteramt in Frutigen einzufinden. Die unterdessen neugewählte Gemeindebehörde ersuchte mich dann, die Sache noch weiter zu führen und an dieser Sitzung teilzunehmen. Bei dieser Zusammenkunft waren ein Anwalt von der Gemeindedirektion und ein Anwalt von der Erziehungsdirektion anwesend, die beide längere Zeit starke Kritik wegen der schnellen Verteilung des Sammelgeldes ausübten. Ueber die Verwendung des Restbetrages sollte ich ihnen nun Anträge unterbreiten. Vorerst nahm ich Stellung zu den Vorwürfen wegen der Geldverteilung, Die gespendeten Beträge seien dem Gemeinderat zu Handen der Geschädigten direkt zugestellt worden, er habe nicht nur als Sammelteller figuriert, daher sich auch das Recht genommen, darüber zu verfügen. Wegen dem Restbetrag sei das jetzt schwierig, da die Schäden wieder gutgemacht und bezahlt seien. Sie sollen jetzt selber durch einen Machtspruch, insofern sie dazu berechtigt seien, darüber bestimmen.
Zu dieser Rechtsfrage gab es dann zwischen den beiden Anwälten eine längere Diskussion über "wer hat was zu verfügen" um endlich zum Schluss zu kommen, dass einzig der Gemeinderat darüber zu entscheiden habe. Mit sehr freundlichen Worten fragte ich sie daraufhin, ob ich vielleicht einen Vorschlag über die Verwendung des Restbetrages vom Sammelgeld machen könnte. Hier bot sich nun die Gelegenheit, an der vom Unwetter vom 28. und 19. Juli und 1. August 1948 durch den Stegenbach verursachten Schaden am Hause von Albertine Zurbrügg-Holzer, einen Betrag von Fr. 2'000.-- zu leisten. Durch die Explosion wurden nämlich die Durchlässe unter der Bahnlinie teilweise verstopft, so dass das Wasser nicht genügend abfliessen konnte, dadurch entstand eine Überschwemmung und füllte das Erdgeschoss des Hauses mit Schutt zu. Den Restbetrag von Fr. 10'000.-- beantragte ich der Schulgemeinde Mitholz zu überweisen, damit sämtliche Einwohner von Mitholz etwas davon hätten. Mit dieser Aufteilung waren die beiden Anwälte sofort einverstanden und beauftragten schriftlich den Gemeinderat in vorstehendem Sinne, das Geld zu verteilen.
Nachdem ein grösserer Teil der überdeckten Fläche von Schutt, Steinen und Geschossen geräumt war, konnte mit dem Aufbau der Häuser begonnen werden. Um eine einheitliche, in die Gegend passende Bauart anzustreben, wurde eine Kommission gewählt, bestehend aus Architekt Edgar Schweizer aus Thun, Otto Stoller, Notar, Frutigen, Fritz Marti, Lehrer, Mitholz und mir. Mit jedem Geschädigten wurde die Einrichtung und Bauart besprochen und die Wünsche der Betroffenen nach Möglichkeit erfüllt. Im Auftrage vom Heimatschutz übernahm Architekt Schweizer die Erstellung der Pläne, wodurch für die Geschädigten keine weiteren Kosten entstanden. Am Aufbau beteiligten sich Unternehmer aus der ganzen Talschaft, so dass in verhältnismässig kurzer Zeit ein schmuckes Dörflein entstanden ist. Der frühere Pfarrer von Kandergrund, Karl Greyerz, hatte eine ganze Anzahl Haussprüche gemacht, damit alle den passenden Spruch auswählen konnten.
Die Schätzungssumme der beschädigten Gebäude betrug Fr. 1'650'070.--, die Erstellungskosten waren aber bedeutend höher. Bei den Mobiliar- und Gebäudeschäden war es schwierig, eine Einigung zu treffen, weil da zwei Schatzungen gemacht worden waren, eine über den Zustandswert mit Fr. 304'600.--, die andere für den Neuanschaffungswert mit Fr. 379‘200.--. Fürsprecher Oesch aus Bern, als Vertreter der Eidgenossenschaft war der Ansicht, dass nur der Zustandswert in Frage komme, eine Bereicherung dürfe sich überhaupt nicht ergeben. Dem Gegenüber vertrat ich den Standpunkt, dass es den Leuten unmöglich sei, für die Ausstattung ihrer Wohnungen so viele ältere noch gut erhaltene Möbelstücke, Wäsche und Geräte zu bekommen, ohne durch Zukauf von neuen Sachen das Nötige zu ersetzen, was doch einer finanziellen Mehrbelastung gleichkäme. Die früheren, jetzt zerstörten Gegenstände wären ihnen noch lange gut genug gewesen und hätten ihren Dienst getan, daher könne von einer Bereicherung nicht gesprochen werden. Nach mehrmaligen Diskussionen über diese Angelegenheit wurde dann doch der Neuanschaffungswert ausbezahlt, wodurch die Differenz von Fr. 75'000 den Geschädigten von Mitholz zu gut kam.