Einwohnerkontrolle

Ab dem 1. März 2023 können Sie als Alternative zum persönlichen Erscheinen am Schalter Ihren Umzug auch über den Online-Dienst eUmzug melden. Die Nutzung des Dienstes ist möglich für Umzüge innerhalb der Schweiz.

Näheres erfahren Sie unter 

Zuzug

Schweizer Bürger melden sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug bei der Einwohnerkontrolle an. Folgende Dokumente legen Sie bei der Anmeldung bitte vor:

  • Gültiger Pass oder ID
  • Mietvertrag
  • AHV-Versicherungsausweis (wenn vorhanden)
  • Krankenkassenkarte

Ausländerinnen und Ausländer müssen sich innerhalb von acht Tagen seit Zuzug oder vor Stellenantritt bei der Gemeindeschreiberei anmelden. Folgende Dokumente legen Sie bei der Anmeldung bitte vor:

  • Gültiger Pass oder Personalausweis des Heimatstaats
  • Arbeitsvertrag/Arbeitsbewilligung
  • Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
  • AHV-Versicherungsausweis (wenn bereits vorhanden)
  • Krankenkassenkarte (wenn bereits vorhanden)

Alternativ erledigen Sie Ihren Umzug via eUmzug (siehe oben).

Wegzug

Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzuges erfolgen. Sofern ein Heimatschein hinterlegt ist, erhalten Sie diesen gegen Rückgabe der Niederlassungsbewilligung und Angabe der neuen Adresse zurück. Seit 01. Februar 2024 ist die Hinterlegung des Heimatscheins bei der neuen Wohngemeinde nicht mehr nötig. Möglicherweise wird der Heimatschein bei einem ausserkantonalen Wegzug weiterhin verlangt, bitte bewahren Sie deshalb den Heimatschein auf. Ausländerinnen und Ausländer haben bei der Abmeldung den Ausländerausweis vorzulegen.

Alternativ erledigen Sie Ihren Umzug via eUmzug (siehe oben).

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bitte melden Sie Adresswechsel innerhalb der Gemeinde innerhalb von acht Tagen der Gemeindeschreiberei. Der Adresswechsel kann auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Alternativ erledigen Sie Ihren Umzug vie eUmzug (siehe oben).

 

Geburt

Bei der Geburt eines Kindes in einem Spital meldet das betreffende Spital die Geburt direkt an das Zivilstandsamt des Geburtsortes. Bei Hausgeburten muss die Geburt von den Angehörigen oder der Hebamme innerhalb von drei Tagen an das Zivilstandsamt Oberland West in Thun gemeldet werden.

Eheschliessung

Detaillierte Informationen zum Ehevorbereitungsverfahren und zur zivilen Trauung erhalten Sie beim Zivilstandsamt Oberland West in Thun.

Todesfälle

Informationen zum Vorgehen bei Todesfällen erhalten Sie in unserem Informationsblatt zu Todesfällen.

Identitätskarte (IDK) und Pass

Seit Februar 2010 können bei den Gemeinden keine Pässe resp. Identitätskarten mehr bestellt werden. Nähere Angaben zu Pass und IDK erhalten Sie direkt beim Kanton oder beim Bund (Ausweiszentrum Thun).