Naturnahe Privatgärten
Donnerstag, 09. April 2026
Pro Natura engagiert sich für mehr Natur. Mit dem Projekt BONJOUR NATURE fördert Pro Natura die naturnahe Gestaltung von Privatgärten in allen Regionen der Schweiz. Das entstehende Netz aus Naturgärten sorgt für mehr Artenvielfalt, mehr Lebensqualität und mehr Naturerlebnisse direkt vor der Haustür.
Im Rahmen des Projekts bietet Pro Natura kostenlose Beratungen und Zertifizierungen für Privatpersonen an. Dadurch entsteht eine Bewegung, die Naturgärten sichtbar macht und Menschen inspiriert, sich aktiv für die Biodiversität einzusetzen.
Auf der Projektseite von Pro Natura erfahren Sie mehr.
Wir wünschen schon heute viel Freude im Garten!
Personalinformation
Dienstag, 31. März 2026
Neues Gemeindepersonal auf Mai 2026
Ende April 2026 werden die beiden Abwarte des neuen Schulhauses Reckental ihre Tätigkeit bei der Gemeinde Kandergrund beenden. Auf die Stellenausschreibung sind 10 Bewerbungen eingegangen. Der Gemeinderat freut sich sehr, die freien Stellen durch Heinz Buchser und Barbara Hurni ideal besetzen zu können. Die neuen Angestellten sind in der Gemeinde Kandergrund wohnhaft und werden ihre Tätigkeit per 1. Mai 2026 aufnehmen. Heinz Buchser wird zu 100 % angestellt, Barbara Hurni zu 10 %. Ihre Arbeitsgebiete umfassen die Bereiche Schulhausabwart in der Schulanlage Reckental, Friedhofwart, Liegenschaftswart übrige Gemeindeliegenschaften und Verstärkung im Werkhof (Wegmeister-Stv). Die Zuständigkeiten für die Turnhalle und das alte Schulhaus (Kindergarten) verbleiben bei den bisherigen Abwartinnen Barbara Rauber und Elsbeth Stoller.
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit diesen Anstellungen die Dienstleistungen der Gemeinde optimal erbringen und weiter ausbauen zu können.
Gemeinderat Kandergrund
Gemeindewahlen 2026, Ausschreibung
Dienstag, 31. März 2026
Gestützt auf die geltenden Bestimmungen des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Kandergrund (Art. 41 ff) werden für die Gemeindeversammlung vom 20. November 2026 (Gemeinderat), resp. für Sommer/Herbst 2026 (Kommissionen) folgende Wahlen für die Amtsdauer vom 01.01.2027 – 31.12.2030 angeordnet:
Gemeinderat
Wahlorgan Gemeindeversammlung
Wahlkreis Kandergrund, ein Mitglied
- Ivo Kratzer-Bangerter, nicht wiederwählbar (Ablauf der zweiten Amtsdauer)
Schulkommission Kandersteg
Wahlorgan Gemeinderat
zwei Mitglieder aus der Gemeinde Kandergrund
- Gottlieb Sarbach-Zurbuchen, wiederwählbar
- Franziska Peter-Imobersteg, nicht wiederwählbar (Demission)
Kommission Mitholz
Wahlorgan: Gemeinderat
Wählbarkeit: alle urteilsfähigen Personen
Zusammensetzung: 3 bis 7 Mitglieder
- Roman Lanz, nicht wiederwählbar (Demission)
- René (Marinus) Van Beurden, wiederwählbar
- Ruedi Wandfluh-Hari, wiederwählbar
- Eine Vertretung der IG-Mitholz, wiederwählbar
- Max. 4 weitere Kommissionsmitglieder
Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeschreiberei zu Handen des Gemeinderats einzureichen und müssen enthalten:
- Name, Vorname und Jahrgang des Kandidaten
- Einverständnis des Kandidaten
- Unterschriften von fünf Stimmberechtigten der Gemeinde
Behördenmitglieder, die gemäss Art. 46 OgR wiederwählbar sind, gelten als vorgeschlagen. Gegenüber dem Gemeinderat wird ein Wahlvorschlag rechtsverbindlich durch den Erstunterzeichnenden vertreten. Wahlvorschläge sind bis Donnerstag, 30. April 2026, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Formulare können bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Gemeinderat Kandergrund
Formulare Wahlvorschläge:
Gemeinderat
Schulkommission Kandersteg
Kommission Mitholz
Munitionslager Mitholz: Sachstandbericht Nr. 1/2026 und Faktenblatt Räumziele
Freitag, 27. März 2026
Das VBS hat den Sachstandbericht 1/2026 publiziert.
Faktenblatt Räumziele
Für die sichere Nutzung der Flächen nach Abschluss der Räumung werden Räumziele definiert, welche Räumqualität und Räumtiefe für die Flächen definieren. Mit deren Umsetzung wird die Gefahr durch Explosionen bestmöglich ausgeschlossen. Aufgrund der Erkenntnisse aus den bisherigen Untersuchungen wurden die Räumziele jetzt für eine sichere Flächennutzung mit möglichst geringen Bodeneingriffen zum Schutz der wertvollen Weideflächen optimiert. Die Räumziele sind eine wichtige Grundlage für die Planung und Durchführung der Räumung. In einem neuen Faktenblatt Räumziele werden sie ausführlich erläutert
Entsorgung von Rasenschnitt, Gartenabfällen, etc.
Freitag, 20. März 2026
Der Gemeinderat weist ausdrücklich darauf hin, dass das Deponieren von Rasenschnitt, Gartenabfällen, etc. entlang von Bachufern und an Böschungen sowie im Wald verboten ist. Insbesondere führen Ablagerungen auf dem Ablagerungsplatz in der Kandegrundallmi (Innerwangsgraben, Dungla) immer wieder zu Reklamationen von kantonalen Amts- und Fachstellen, so dass die Gemeinde den Platz auf Kosten der Steuerzahler wieder herrichten muss.
Der Gemeinderat fordert Sie auf, die folgenden Vorgaben zu beachten:
- Grünabfälle aus Haus und Garten (in Haushaltmengen) können zu den Öffnungszeiten im AVAG-Entsorgungszentrum in Frutigen unentgeltlich abgegeben werden. Machen Sie von dieser Gelegenheit gebrauch, anstatt unserem Wald mit illegalen Ablagerungen zu belasten!
- Verwilderte Gartenpflanzen (Neophyten) beeinträchtigen die Vegetation in unseren Wäldern.
- Auch Grün- und Gartenabfälle, Kompost, Rasenschnitt, Obstbaumschnitte, Wurzelstöcke, verregnetes Heu, Schnittholz, etc. sind fachgerecht und ausserhalb des Waldes zu entsorgen.
- Das Verbrennen dieser Abfälle im Freien ist nicht erlaubt.
Vielen Dank für die Mithilfe bei der korrekten Entsorgung.
Gemeinderat, Ressort Strassen/Tiefbau/Abfall
Aktuelle Grundlagen - Reglemente und Verordnungen
Montag, 02. Juni 2025
Unsere aktuellen Reglemente und Verordnungen finden Sie hier.